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04.07.2022 Kategorie: Pressestelle

Förderrichtlinie in Kraft getreten

Finanzmittel für Erprobungsräume und multiprofessionelle Teams

Wolfenbüttel. Eine neue Richtlinie beschreibt die Voraussetzungen für die Förderung von Erprobungsräumen und Multiprofessionellen Teams in der Landeskirche Braunschweig. Auf dieser Grundlage können Kirchengemeinden, Kirchengemeindeverbände und Propsteien nun Anträge stellen. Die Richtlinie ist zum 1. Juli 2022 in Kraft getreten. Sie ist in der Rechtssammlung online nachzulesen unter RS 126. Außerdem erläutert ein Schaubild die Förderprogramme. Es findet sich auf den landeskirchlichen Internetseiten zum Zukunftsprozess.

Mit einer Fördersumme von insgesamt 3,7 Millionen Euro soll die Arbeit in den Kirchengemeinden und Propsteien durch neue Maßnahmen verbessert und erneuert werden. Die Landessynode hat bei ihrer Tagung am 7. Mai 2022 die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in „Erprobungsräumen“ Pfarrerinnen und Pfarrer von Beschäftigten aus weiteren Berufsgruppen unterstützt werden können. Außerdem sollen neue Projekte sowie die Bildung multiprofessioneller Teams ermöglicht werden.

Wortlaut Förderrichtlinie

Schaubild Förderprogramme

Zukunftsprozess der Landeskirche Braunschweig.